Sie haben eine Abmahnung von der Kanzlei Frommer Legal wegen Filesharing erhalten?
Kostenlose telefonische Erstberatung von Rechtsanwalt Dr. Losert: 030-250 121 25
Rufen Sie mich einfach während den üblichen Bürozeiten an. Dann erhalten Sie eine kostenlose telefonische Erstberatung. Ich beantworte alle Ihre Fragen und lege Ihnen genau dar, wie ich Ihnen helfen kann. Sie können mir auch gerne eine E-Mail schreiben. Auf Wunsch kann ich Sie auch schriftlich beraten oder Sie zurückrufen.
Außergerichtliche Vertretung zum Pauschalpreis von 150,00 EUR
Wenn Sie nach der Erstberatung mich beauftragen möchten, kann ich Sie gerne zum Pauschalpreis von 150,00 EUR außergerichtlich vertreten. In diesem Preis ist ein anwaltliches Schreiben mit einer integrierten Unterlassungserklärung enthalten. Dieser Pauschalpreis gilt für das gesamte außergerichtliche Verfahren. Es handelt sich um einen Pauschal- und Festpreis. Es kommen von Rechtsanwalt Dr. Losert keine weiteren Kosten auf Sie zu. Selbstverständlich handelt es sich um einen Bruttobetrag, in dem die Mehrwertsteuer schon enthalten ist.
Erfahrungen mit 1.500 Abmahnungen von Frommer Legal
Seit 2010 arbeite ich als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Urheberrechts. In dieser Zeit habe ich über 1.500 Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal vertreten.
Warum sollte ich einen Rechtsanwalt beauftragen?
Wenn Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Frommer Legal wegen Filesharings erhalten haben, zögern Sie nicht mit der Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts. Es ist wichtig, innerhalb der von Frommer Legal gesetzten Frist eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Andernfalls könnte diese Kanzlei eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung des Filesharings beantragen, wofür hohe Kosten anfallen.
Wie kann ich Rechtsanwalt Dr. Losert beauftragen?
Am besten senden Sie mir eine E-Mail mit der eingescannten Abmahnung von Frommer Legal. Dann kann ich mir diese anschauen und Sie zurückrufen. Bitte schreiben Sie mir auch Ihre Telefonnummer dazu.
Bundesweite und weltweite Vertretung
Ich vertrete Sie bundesweit und weltweit. Auch wenn Sie sich im Ausland befinden, können Sie mich beauftragen. Dazu können Sie mich per E-Mail oder telefonisch zu den üblichen Bürozeiten erreichen.
Unterschreiben Sie nichts!
Vorab kann ich Ihnen den anwaltlichen Rat geben, auf keinen Fall die Unterlassungserklärung der Kanzlei Frommer zu unterschreiben. Denn diese Unterlassungserklärung beinhaltet ein Schuldeingeständnis. Wenn Sie diese vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben, machen Sie es der Kanzlei Frommer Legal leicht, diesen Anspruch einzuklagen.
Keine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Frommer Legal!
Nehmen Sie auch keinen Kontakt mit der Kanzlei Frommer Legal auf. Denn wenn Sie hier etwas unbedachtes mitteilen, kann das in einem möglichen Gerichtsverfahren als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Unterlassungserklärung- nur modiziert, und nur vom Anwalt!
Lassen Sie eine modifzierte Unterlassungserklärung von einem Anwalt abgeben!
Die von der Kanzlei Frommer Legal beigefügte Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall abgegeben werden. Diese enthält Formulierungen, die zum Nachteil des Anschlussinhabers ausgelegt werden können. Daher sollten Sie mit der Unterlassungserklärung einen spezialisierten Rechtswalt beauftragen. Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt Dr. Losert mit der Kanzlei Frommer Legal.
Bei Beauftragung läuft der weitere Schriftverkehr über Rechtsanwalt Losert
Wenn Sie mich mit der Bearbeitung Ihrer Abmahnung beauftragen, wird der weitere Schriftverkehr über mich abgewickelt. Denn die Kanzlei Frommer Legal ist nach der Berufsordnung für Rechtsanwälte verpflichtet, nach Mandatierung nur mich zu kontaktieren. Das ist besonders hilfreich für Sie, wenn Sie sich im Ausland aufhalten.
Muss in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abgegeben werden?
Der Abgemahnte ist in jedem Fall verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dabei sollte keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung verwendet werden. Denn diese kann ein Schuldeingeständnis enthalten. Daher sollte die modifizierte Unterlassungserklärung immer von einem spezialisierten Anwalt abgegeben werden.
Welche Strategien gibt es bei einer Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal?
Es gibt verschiedene Strategien, wie man eine Filesharing-Abmahnung von Frommer Legal als Anwalt bearbeiten kann. Ein wichtiger Fall ist den Nachweis zu führen, dass nicht der Adressat der Filesharing-Abmahnung, sondern eine andere Person die Urheberrechtsverletzung begangen hat.
Urheberrechtsverletzung durch eine andere Person
Eine weitere Möglichkeit der Verteidigung gegen eine Filesharing-Abmahnung von Frommer Legal besteht darin, dass der Anschlussinhaber darlegt, dass eine andere volljährige Person die Urheberrechtsverletzung begangen hat. In diesem Fall muss der Anschlussinhaber auch nicht nachweisen, dass er diese volljährige Person belehrt hat. Es genügt die Darlegung, dass der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat. In diesem Fall steht dem Rechteinhaber kein Anspruch zu.
Muss der Name des Täters im außergerichtlichen Verfahren mitgeteilt werden?
Erst in einem Klageverfahren muss der Name des tatsächlichen Täters mitgeteilt werden. Es wurde bereits gerichtlich entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht den Namen des Täters im außergerichtlichen Bereich mitteilen muss. Es empfiehlt sich auch, das nicht zu tun.
Urheberrechtsverletzung durch eine Person mit Wohnsitz im Ausland
Wenn eine Person im Ausland die Urheberrechtsverletzung begangen hat, sollte man sich eine schriftliche Bestätigung mit einer Ausweiskopie des tatsächlichen Täters geben lassen. Wenn man bei einem möglichen Klagverfahren vor Gericht dann diese Bestätigung vorlegt, bestehen gute Chancen, dass die Klage im Verhältnis zum Anschlussinhaber abgewiesen wird. In einem Klageverfahren sollte jedoch immer ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Denn die Gerichte stellen sehr große Anforderungen an den substantiierten Vortrag, dass eine andere Person die Urheberrechtsverletzung begangen hat.
Verklagt die Kanzlei Frommer Legal auch Personen mit Wohnsitz im Ausland?
Das Filesharing wird in vielen Staaten rechtlich nicht verfolgt. Das gilt auch für das EU-Ausland. Daher habe ich einen hohen Anteil an Mandanten aus dem Ausland, die nicht wissen, dass Filesharing in Deutschland nicht erlaubt ist. Meiner Erfahrung nach werden Klagen von Frommer Legal im Ausland nicht erhoben. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn ein Ausländer einen gerichtlichen Vergleich mit den von Frommer Legal vertretenen Rechteinhabern abschließt. Denn dann liegt ein vollstreckungsfähiger Titel vor, mit dem die Kanzlei Frommer Legal auch im Ausland vollstrecken kann. Die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers im Ausland kommt meiner Erfahrung nach auch vor. Lassen Sie sich auch in diesen Fällen von mir kostenlos beraten.
Welche Rechteinhaber vertritt die Kanzlei Frommer Legal?
Die Kanzlei Frommer Legal vertritt eine Vielzahl von Rechteinhabern. Momentan werden sehr viele Abmahnungen für die Warner Bros. Entertainment GmbH und die Studiocanal GmbH versendet. Im Folgenden sehen Sie eine beispielhafte Auflistung der von Frommer Legal vertretenen Rechteinhabern:
– Constantin Film Verleih GmbH
– Warner Bros. Entertainment Inc.
– Warner Bros. Entertainment GmbH
– Twentieth Century Fox of Germany GmbH
– Leonine Distribution GmbH
– Studiocanal GmbH
– Universum Film GmbH
– S. Fischer Verlag GmbH
– Sony Music Entertainment Germany GmbH
– Rowohlt Verlag GmbH
– Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft
Welche Filme werden von der Kanzlei Frommer Legal abgemahnt?
Die Kanzlei Frommer Legal mahnt eine Vielzahl von Filmen ab. Es werden sowohl neuere Filme als auch ältere Filme abgemahnt. Im Folgenden sehen sie eine kleine beispielhafte Aufzählung von Filmen, die von der Münchener Kanzlei Frommer Legal bereits abgemahnt wurden:
Der Fall Collini
Annabelle
Die Tribute von Panem
Bob, der Streuner
Exodus: Götter und Könige
La La Land
Grießnockerlaffäre
Voll verkatert
Störche – Abenteuer im Anflug
Pacific Rim
Isle of Dogs
Shazam!
The Batman
Tschick
Brooklyn – Eine Liebe zwischen zwei Welten
Magic Mike’s Last Dance
Barbie
Massive Talent
Point Break
Three Thounsad Years of Longing
Spy – Susan Cooper Undercover
The Girl with All the Gifts
Mortal Kombat Legends: Scorpion’s Revenge
Die Bestimmung – Insurgent
Elvis
Countdown
Die Erfindung der Wahrheit
Godzilla
Kindeswohl
Hotel Artemis
Kandahar
Lloranas Fluch
Midnight Special
Mortal Kombat Legends: Scorpion’s Revenge
Nymphomaniac
Overdrive
Predator – Upgrade
Reminiscence: Die Erinnerung stirbt nie
Shaun das Schaf
The Mechanic – Resurrection
Wonder Woman
Was ist die Störerhaftung?
Der Begriff der Störerhaftung meint im Urheberrecht, dass der Anschlussinhaber eines Internetanschlusses grundsätzlich als Störer haftet. Denn wer eine Gefahrenquelle eröffnet, ist rechtlich für alle Gefahren verantwortlich, die aus dieser Gefahrenquelle erwachsen. Unter einer Gefahrenquelle wird auch ein Internetanschluss verstanden. Auch wenn der Anschlussinhaber unschuldig ist, ist er zunächst für alle Rechtsverletzungen verantwortlich, die von seinem Anschluss aus begangen werden.
Was bedeutet der Begriff der sekundären Darlegungslast im Urheberrecht?
Unter der sekundären Darlegungslast versteht man vereinfacht gesagt, dass der Anschlussinhaber beweisen muss, dass er die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat. Es handelt sich hier also um einen Beweislastumkehr zu Lasten des Inhabers eines Internetanschlusses. Er muss grundsätzlich seine Unschuld beweisen.
Wie kann der Anschlussinhaber seine sekundäre Darlegungslast erfüllen?
Er muss grundsätzlich nachweisen, dass die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass eine andere Person diese Urheberrechtsverletzung begangen hat. Leider legt die Rechtsprechung an diesen Vortrag sehr strenge Maßstäbe an. Es ist so zum Beispiel nicht möglich, lediglich zu beweisen, dass man zum Tatzeitpunkt des Downloads nicht anwesend war. Die Rechtsprechung verlangt in vielen Fällen, dass man den Namen und eine ladungsfähige Anschrift des tatsächlichen Täters nennt. Wenn Sie von der Kanzlei Frommer Legal verklagt werden, sollten Sie immer einen Rechtsanwalt mit Expertise im Urheberrecht beauftragen.
Welche Anwälte arbeiten für die Kanzlei Frommer Legal?
Die Kanzlei Frommer Legal versendet massenhaft Abmahnungen unter anderem wegen Filesharings. Daher arbeitet eine Vielzahl von Rechtsanwälten für Frommer Legal. Rechtsanwalt Dr. Losert hat in seiner langjährigen Berufserfahrung seit 2010 mit einer Vielzahl der für die Kanzlei Frommer Legal tätigen Rechtsanwälte Kontakt gehabt. Hier finden Sie eine Auflistung einer Auswahl von den Anwälten der Kanzlei Frommer Legal:
Florian Aigner
David Appel
Katharina Leitner-Scharfenberg (Diese Rechtsanwältin nimmt eine Vielzahl der Gerichtstermine am Amtsgericht Charlottenburg wahr)
Ron Bisle
Sarah Erhard
Eva-Marie Forster
Franziska Hörl
Matthias Funk
Steve Hillebrand
Katharina Unger
Claudia Lucka
Björn Frommer (Rechtsanwalt und Gesellschafter)
Johannes Waldorf (Rechtsanwalt und Gesellschafter)
Ratenzahlungsvereinbarung mit Frommer Legal?
Unterschreiben Sie keinesfalls eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Kanzlei Frommer Legal. Wenn Sie diese unterschreiben, hat die Kanzlei Frommer Legal ein schriftliches Schuldanerkenntnis gegen Sie in der Hand. Es ist dann sehr einfach, den Anspruch gegen Sie einzuklagen. Lassen Sie sich von Rechtswalt Dr. Losert kostenlos beraten, wie Sie sich im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung von der Kanzlei Frommer Legal verhalten sollten.
Zahlen Sie auch keine Anzahlung gegenüber der Kanzlei Frommer Legal!
Es ist seit Jahren geltende Rechtsprechung, dass bei einer Zahlung eines noch so geringen Betrages diese Zahlung rechtlich als Anerkenntnis einer Forderung gewährt wird. Selbst wenn Sie nur einen sehr geringen Betrag an die Kanzlei Frommer Legal überweisen, wird Ihnen das als Schuldanerkenntnis ausgelegt. Viele Abmahnopfer denken, dass mit der Zahlung eines geringen Betrags die Kanzlei Frommer Legal ihre Ansprüche nicht mehr weiter verfolgt. Aber das ist ein fataler Fehler, den Sie nicht begehen sollten.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten im Urheberrecht?
Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen sind die Anwaltskosten wegen einer Abmahnung im Urheberrecht ausgeschlossen. Sollten Sie doch eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie der Rechtsschutzversicherung den Fall schildern und um Erteilung einer Deckungszusage aus Kulanz bitten. Manchmal hat man damit Erfolg. Wenn Sie eine solche Deckungszusage erhalten haben, scannen Sie mir diese bitte. Dann kann ich versuchen, meine Tätigkeit für Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abzurechnen.
Ich habe kein Geld für einen Anwalt. Kann ich Rechtsanwalt Dr. Losert dennoch beauftragen?
Die Antwort lautet ja. Dazu müssen Sie mir aber vorab einen Beratungshilfeschein einreichen, den Sie in der Rechtsantragsstelle des für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts erhalten. Sie müssen zum Amtsgericht Einkommensnachweise mitbringen und somit nachweisen, dass Sie kein Geld haben. Dazu reicht in der Regel der Bescheid über den Bezug von Hartz4 oder Arbeitslosengeld. Beachten Sie bitte, dass ich nur für Sie tätig werden kann, wenn Sie mir den Beratungshilfeschein vorab und im Original per Briefpost einreichen.
Hier finden Sie Informationen über einige abgemahnten Filme der Kanzlei Frommer Legal:
Frommer Legal mahnt für die Studiocanal GmbH ab
Frommer Legal mahnt wegen des Films Birds of Prey ab
Abmahnungen wegen des Films Barbie
Wann verjähren die Ansprüche der Kanzlei Frommer Legal?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt, dass die Zahlungsansprüche wegen einer Verletzung des Urheberrechts nach zehn Jahren zum Schluss des Jahres verjähren, wo der Anspruch entstanden ist. Die zehnjährige Verjährungsfrist folgt daraus, dass es sich um eine sogenannten deliktischen Anspruch handelt. Wer also im August 2023 eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, bei dem ist der Anspruch Ende Dezember 2033 verjährt. Dennoch ist es Praxis bei der Kanzlei Frommer Legal, dass die Zahlungsansprüche wenn überhaupt meistens nach etwa drei Jahren eingeklagt werden.
Bekomme ich wegen Filesharings eine Vorstrafe?
Das Filesharing kann eine Straftat nach dem Urhebergesetz darstellen. Jedoch habe ich in meiner Anwaltstätigkeit seit 2010 noch nie erfahren, dass die Kanzlei Frommer Legal eine Strafanzeige wegen Filesharings erstattet hat. Diese Strafanzeige hätte auch keine Aussicht auf Erfolg, da man dem Anschlussinhaber nicht nachweisen kann, dass er Filesharing betrieben hat. Denn anders als im Zivilrecht muss die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten seine Schuld positiv nachweisen. Wenn der Beschuldigte im Strafverfahren schweigt oder die Tatbegehung abstreitet, gelingt dieser Schuldnachweis nicht.
Wie soll ich mich verhalten, wenn ich einen Mahnbescheid von der Anwaltskanzlei Frommer Legal erhalte?
Wenn Sie einen Mahnbescheid wegen Filesahrings erhalten, sollte Sie dagegen Widerspruch einlegen. Legen Sie binnen 2 Wochen nach Zustellung Widerspruch ein. Kreuzen Sie oben auf dem rosa Widerspruchs-Formular an, dass Sie dem Anspruch insgesamt widersprechen. In das Feld unten links schreiben Sie Ihren Namen und Anschrift, und in das Feld unten rechts kommt Ihre Unterschrift. Die anderen Felder müssen Sie nicht ausfüllen. Dann senden Sie den Widerspruch per Post an das Mahngericht. Ein Widerspruch per E-Mail oder mit einer eingescannten Unterschrift wird vom Mahngericht nicht akzeptiert. Mit der Einlegung eines Widerspruchs können Sie auch einen Rechtsanwalt beauftragen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Vollstreckungsbescheid von Frommer Legal erhalte?
Hier müssen Sie binnen weiterer zwei Wochen Einspruch einlegen. Wenn Sie diese Frist versäumen, hat Frommer Legal einen vollstreckungsfähigen Titel in der Hand. Mit diesem Titel kann Frommer Legal den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen. Ein verspäteter Widerspruch gegen einen Mahnbescheid wird auch als Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid gewertet.
Kann ich mich in einem Klagverfahren von Frommer Legal auch selbst vor Gericht vertreten?
Die Ansprüche wegen Filesharings werden wegen des Streitwerts fast immer vor den Amtsgerichten eingeklagt. Zuständiges Gericht ist das Amtsgericht des Wohnorts. Vor den Amtsgerichten besteht kein Anwaltszwang, so dass Sie sich selbst vertreten können. Nur vor den Landgerichten besteht Anwaltszwang. Allerdings sind die Amtsgerichte häufig gegen die Abmahnopfer eingestellt und stellen teilweise überzogene Anforderungen an den Vortrag. Daher sollte, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, besser ein Rechtsanwalt beauftragt werden.
Gibt es eine Möglichkeit, eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden?
Auch nach Klageerhebung besteht eine Möglichkeit, eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden. In diesem Fall kann ein Vergleich abgeschlossen werden, der das Gerichtsverfahren beendet. Dieser Vergleich wird dann vom Gericht protokolliert, und dann besteht keine Notwendigkeit mehr, eine Gerichtsverhandlung durchzuführen. Ein solcher Vergleich hat dann den Vorteil, dass Gerichtskosten gespart werden. Auch lässt sich die Anwaltskanzlei Frommer Legal häufig darauf ein, dass keine zusätzliche Einigungsgebühr zu zahlen ist. In einem solchen Vergleich kann dann auch eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden. Dabei nimmt die Kanzlei Frommer Legal auch auf die sozialen Verhältnisse des Beklagten Rücksicht. Wenn man Einkommensnachweise über ein geringes Einkommen vorlegt, erkennt die Kanzlei Frommer Legal den Beklagten als sozialen Härtefall an und reduziert die Hauptforderung.
Meine IP-Adresse stammt nicht mit der IP-Adresse in der Abmahnung überein. Liegt hier ein Fehler vor?
Es gibt zwei IP-Adressen. Die eine IP-Adresse ist die statische Adresse, die sich nicht ändert. Eine weitere IP-Adresse ist die dynamische IP-Adresse, die bei jedem Einloggen in das Internet neu vergeben wird. Diese dynamische IP-Adresse wird auf der Abmahnung angegeben.
Wie kommt Frommer Legal an meine Daten?
Frommer Legal beauftragt Ermittlungsfirmen, an Tauschbörsen teilzunehmen. Eine dieser Ermittlungsfirmen ist die Digital Forensics GmbH. Von diesen Tauschbörsen werde die dynamischen IP-Adressen ermittelt. In einem weiteren Schritt beantragt Frommer Legal beim Landgericht der Erlass eines Gestattungsbeschlusses nach § 101 Abs. 9 UrhG. In diesem Gestattungsbeschluss steht, dass dem Provider nach § 2 Nr. 70 TKG gestattet wird, Auskunft über die Namen und Anschriften der Nutzer an die Kanzlei Frommer Legal zu erteilen. Die Kosten für dieses Verfahren trägt die Mandantschaft der Kanzlei Frommer Legal als Antragsteller.
Wann liegt ein unbefugtes öffentliches Zugänglichmachen bei Filesharing vor?
Die Tauschbörsen sind so eingestellt, dass beim Herunterladen eines urheberrechtlich geschützten Werks auch gleichzeitig ein Upload stattfindet. Dieser Upload stellt eine öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a Urhebergesetz dar. Denn während dieses Uploads wird das Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Nach Ansicht der Rechtsprechung ist das für den Vorwurf des öffentlichen Zugänglichmachens ausreichend.
Muss ich die Frist von Frommer Legal einhalten?
Von vielen Abmahnopfern höre ich, dass die gesetzten Frist sehr kurz sind. Das hängt möglicherweise auch mit den Postlaufzeiten zusammen. Erfahrungsgemäß werden von der Kanzlei Frommer jedoch mehrere Schreiben versandt, bevor eine Klage eingereicht wird. Daher hat das Versäumen einer Frist in der Regel keine Konsequenzen. Sie sollten diese Abmahnung aber dennoch nicht auf die lange Bank schieben, und zeitnah einen Rechtsanwalt beauftragen. Wenn Sie ganz auf Nummer Sicher gehen möchten, können Sie sich auch an die Kanzlei Frommer Legal wenden und um eine Fristverlängerung bitten. Sie können dabei auch ruhig der Kanzlei Frommer Legal mitteilen, dass Sie einen Anwalt beauftragen möchten. Allerdings sollten Sie inhaltlich keine Angaben zu diesem Fall machen. Am besten ist es allerdings, gleich einen Anwalt mit der Vertretung zu beauftragen.
Kann die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung auch negative Folgen haben?
Viele Empfänger von Abmahnungen denken, dass man eine modifizierte Unterlassungserklärung zu ihren Ungunsten auslegen könnte. Es ist unter juristischen Laien manchmal die Ansicht vorhanden, dass da „schon etwas gewesen sein muss“, wenn jemand eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt. Eine modifizierte Unterlassung zeichnet sich jedoch dadurch aus, dass in ihr gerade kein Schuldeingeständnis enthalten ist. Eine übliche Formulierung bei solchen Unterlassungserklärungen ist, dass diese „ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage“ abgegeben wird. In meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich es noch nie erlebt, dass ein Gericht eine modifizierte Unterlassungserklärung als Indiz für eine Schuld des Abgemahnten gewertet hat.
Sollte ein Abgemahnter mit der Kanzlei Frommer Legal verhandeln?
Von einer Verhandlung mit der Kanzlei Frommer Legal im außergerichtlichen Bereich kann ich nur abraten. Vielfach wird die Rechts- und Sachlage von der Kanzlei Frommer Legal nur einseitig dargestellt. Nehmen Sie lieber das Angebot einer kostenlosen Erstberatung von Rechtsanwalt Dr. Losert in Anspruch.
Ist es sinnvoll, sich über Frommer Legal in Foren zu informieren?
Generell ist es nie verkehrt, sich auch in Foren über die Aktivitäten der Kanzlei Frommer Legal zu informieren. Besser ist es aber, einen mit über 1.500 Abmahnungen erfahrenen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Ich biete Ihnen bei einer Abmahnung die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Erstberatung. Rufen Sie mich einfach an; eine Terminsvereinbarung ist hierfür nicht erforderlich.
Welche Tauschbörsen sind bei einer Abmahnung von Frommer Legal betroffen?
In ihren Abmahnungen nennt die Kanzlei Frommer Legal die Tauschbörsen, für die Abmahnungen versendet werden. Für das Filesharing-Protokoll BitTorrent sind das uTorrent, Vuze, Azureus, Transmission oder BitComet. Für das Filesharing-Protokoll eDonkey2000 wird die Teilnahme an MLDonkey, Shareaza und eMule abgemahnt.
Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an PopcornTime, Time4Popcorn, Cuevana, Zona und Isoplex geboten. Bei diesen Anbietern handelt es sich nämlich nicht um Streaming, sondern um Filesharing-Programme.
Störerhaftung auch bei öffentlichem WLAN?
Vielfach fragen sich Inhaber etwa von Restaurants oder Cafès, ob sie für das Filesharing ihrer Gäste verantwortlich gemacht werden können. Seit dem 31.10.2017 wurde die Störerhaftung für die Betreiber eines offenen WLANs abgeschafft. Das gilt grundsätzlich auch für die Betreiber eines privaten Anschlusses, der der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird.