Abmahnungen wegen des Films Barbie
Den Adressaten einer Abmahnung werfen die im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH handelnden Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal vor, infolge der widerrechtlichen Verwendung der US-amerikanischen Filmkomödie „Barbie“ eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.
Der Vorwurf von Frommer Legal
Die abgemahnten Anschlussinhaber sollen laut Frommer Legal das in Rede stehende Filmwerk heruntergeladen und auf diese Weise anderen Netzwerknutzern über eine Online-Tauschbörse zur Verfügung gestellt haben. Frommer Legal fordert auf Grundlage dieser Anschuldigungen die abgemahnten Anschlussinhaber zur Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages auf, mit dem die Schadensersatz– sowie Rechtsverfolgungskosten erstattet werden sollen.
Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung!
Die von Frommer Legal beigefügte vorgefertigte Unterlassungserklärung sollten Sie jedoch unter keinen Umständen unterschreiben und an die Anwälte zurücksenden. Denn diese beinhaltet ein Schuldeingeständnis, mit dem Frommer Legal eine einstweilige Verfügung gegen beantragen kann.
Die modifizierte Unterlassungserklärung
Um kostspielige Verfügungsverfahren zu umgehen, rate ich Ihnen daher, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese erfüllt alle Anforderungen einer Unterlassungserklärung, birgt jedoch keine versteckten Klauseln, die nachteilige Konsequenzen für Sie herbeiführen können. Zudem sollten Sie von der Zahlung des Abgeltungsbetrages absehen. Denn oftmals erfordert die Ihnen unterstellte Urheberrechtsverletzung eine fallbezogene Prüfung, um die Rechtmäßigkeit der Forderung feststellen zu können. Bei dieser Vorgehensweise stehen ich Ihnen gern zur Seite.
Rechtsanwalt Dr. Losert hat Erfahrung mit über 1.500 Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal
Lassen Sie sich von mir kostenlos beraten und profitieren Sie von meiner langjährigen Berufserfahrung seit 2010. Einfach anrufen, ich berate Sie sofort am Telefon. Die außergerichtliche Bearbeitung wegen einer Filesharing-Abmahnung biete ich Ihnen für 150,00 EUR. Das ist ein Pauschalpreis für die gesamte außergerichtliche Vertretung. Auch die Abgabe der Unterlassungserklärung ist in meinem Schreiben enthalten.
Hier finden Sie einen weiteren Artikel von mir zum Thema Filesharing:
https://jurawelt.com/was-tun-bei-einer-abmahnung-wegen-filesharing/