Abmahnung von Frommer Legal - Anwalt hilft!

Frommer Legal mahnt wegen des Films Birds of Prey ab

Dr. Matthias Losert, LL.M.

Rechtsanwalt

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Frommer Legal mahnt wegen des Films Birds of Prey ab
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Frommer Legal betreiben zurzeit Abmahnungen gegen Internetnutzer aufgrund angeblicher Urheberrechtsverstöße hinsichtlich des Films „Birds of Prey“. Den abgemahnten Anschlussinhabern wird in den Briefen von Frommer Legal zur Last gelegt, in rechtswidriger Weise „Birds of Prey“ auf einer Online-Plattform zum Tauschen von Filmen zum Download der Allgemeinheit zugänglich gemacht zu haben.

Wer ist der Rechteinhaber?
Die Veröffentlichung wird von der Kanzlei Frommer Legal bereits damit begründet, dass durch den Download auf den eigenen Rechner andere Internetnutzer die Möglichkeit haben, auf den runtergeladenen Film zurückzugreifen. Das Anbieten des Films ist jedoch ein ausschließliches Recht der Warner Bros. Entertainment Inc., die daher entsprechende Downloads unterbinden möchte.

Frommer Legal fordert Unterlassungserklärung und Schadensersatz
In der Folge beansprucht Frommer Legal die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadensersatz sowie die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten. Es ist möglich, dass Anschlussinhaber hinsichtlich des rechtswidrigen Downloads als Störer oder Täter belangt werden können. Wer Störer bzw. Täter ist, läßt sich jedoch nicht eindeutig feststellen, wenn mehrere Bewohner ein- und desselben Hauses einen Internetanschluss besitzen.

Empfehlung von Rechtsanwalt Dr. Losert:
Unterschreiben und zahlen Sie daher nichts. Stattdessen sollte ein spezialisierter Anwalt tätig werden. Es empfiehlt sich, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Damit ist der Unterlassungsanspruch erfüllt, und es kann gegen den Abschlussinhaber keine einstweilige Verfügung beantragt werden. Da die Unterlassungserklärung modifiziert abgegeben wird, gibt der Anschlussinhaber gegenüber Frommer Legal auch kein Schuldeingeständnis ab.

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