Frommer Legal mahnt für die Studiocanal GmbH ab
Die Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal aus München mahnt für die Studiocanal GmbH Anschlussinhaber ab, welche angeblich einen Urheberrechtsverstoß hinsichtlich des Films „La La Land“ begangen haben sollen. Ihren Vorwurf begründet Frommer Legal damit, dass die Adressaten mit dem widerrechtlichen Upload auf einer der Online-Tauschbörsen ein unbefugtes Veröffentlichen sowie Vervielfältigen der besagten Filmkomödie bewirkt haben sollen.
Das Verbreitungsrecht steht der Studiocanal GmbH zu
Ein solches Verbreitungsrecht steht jedoch allein der Rechtsinhaberin Studiocanal GmbH gemäß § 19a UrhG zu. Infolge eines solchen Verhaltens hätten sich die Anschlussinhaber schadensersatzpflichtig gemacht und werden zur Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 980,60 € aufgefordert. Ich empfehle Ihnen, keine voreiligen Handlungen vorzunehmen.
Ratschläge vom spezialisierten Anwalt:
Unterzeichnen Sie keine vorgefertigte strafbewehrende Unterlassungserklärung, die oftmals der Abmahnung beigefügt ist. Denn mit Ihrer Unterschrift stimmen Sie den Beschuldigungen, die gegen Sie vorgetragen werden, vorbehaltlos zu. Als Anschlussinhaber können Sie zwar grundsätzlich als Täter und als Störer in die Haftung genommen werden. Dennoch ist eine fallbezogene Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anschuldigungen zu empfehlen. Daher ist zu empfehlen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die keinerlei nachteilige Konsequenzen für Sie begründet und dennoch den Unterlassungsanspruch erfüllt. Bei der Formulierung einer solchen Unterlassungserklärung stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Wenn Sie mich beauftragen, werden in 95 Prozent der Fälle diese Ansprüche nicht eingeklagt.
Muss ich auch einen Anwalt beauftragen, wenn ich unschuldig bin?
Auch wenn Sie unschuldig sind, sollten Sie hier einen Anwalt beauftragen. Denn die Kanzlei Frommer Legal lässt in vielen Fällen Fallen nicht locker. Der Anwalt kann der Kanzlei Frommer Legal mitteilen, dass der Anschlussinhaber die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat.
Kostenlose Erstberatung bei einer Abmahnung
Rechtsanwalt Dr. Losert bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Rufen Sie mich an und lassen Sie sich ausführlich beraten. Danach können Sie mich gerne mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Ich verfüge über eine langjährige Expertise im Urheberrecht. Allein von der Kanzlei Frommer Legal habe ich seit meiner Anwaltszulassung 2010 über 1.500 Abmahnungen bearbeitet.