Abmahnung von Frommer Legal - Anwalt hilft!

Unbezahlte Rechnung – FAQ vom Anwalt

Dr. Matthias Losert, LL.M.

Rechtsanwalt

Strausberger Platz 6
10243 Berlin

Fernruf: 030-250 121 25
Mobil: 0179-537 98 71
post@matthias-losert.de

I. Fragen zur Rechnung
a) Welche Folgen haben unbezahlte Rechnungen?
Wenn eine Rechnung nicht bezahlt wird, kann diese eingeklagt werden oder einem Anwalt übergeben werden. Der Anwalt kann dann eine anwaltliche Mahnung erstellen. Dabei fallen Anwaltsgebühren an, die dann dem Schuldner in Rechnung gestellt werden können. Falls Sie eine unbezahlte Rechnung haben, kann ich als Anwalt gerne für Sie eine Mahnung erstellen. Gerne können Sie mich dazu anrufen oder mir eine E-Mail senden.

b) Wann muss ich eine Rechnung nicht mehr bezahlen?
Eine Rechnung verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährung tritt immer zum Ende des Jahres ein. Wenn also im Oktober 2023 ein Anspruch fällig wird, verjährt diese Forderung am 31. Dezember 2026. Die Verjährung wird jedoch gehemmt, wenn eine Klage bei Gericht eingereicht wird. Daher sollte man frühzeitig einen Rechtsanwalt mit der Klageerhebung beauftragen.

c) Was tun wenn Kunde trotz Mahnung nicht zahlt?
Hier sollte ein Anwalt mit der Mahnung beauftragt werden. Erfahrungsgemäß macht eine anwaltliche Zahlungsaufforderung Eindruck bei den Schuldnern. Denn in so einem Anwaltsschreiben ist regelmäßig auch die Drohung enthalten, dass im Falle der Nichtzahlung der Mandantschaft angeraten wird, diesen Anspruch einzuklagen. Viele Schuldner fürchten die Mehrkosten und bezahlen dann lieber gleich die Rechnung. Gerne können Sie mich mit einer solchen Mahnung beauftragen. Ich freue mich über Ihren Anruf.

II. Fragen zur Mahnung
a) Wie viele Mahnungen bis zum Anwalt?
Ein Schuldner kommt durch eine Mahnung in Verzug. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch einige Ausnahmen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie einem säumigen Schuldner zuerst eine Mahnung zu senden. Für diese Mahnung gelten keine Formvorschriften. Es ist auch zulässig, einen Schuldner über E-Mail oder whatsapp zu bitten, die Rechnung zu begleichen. Wenn der Schuldner auf diese Mahnung nicht reagiert, kann dann ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Dieser kann dann eine Mahnung versenden und dem Schuldner auch die Anwaltsgebühren in Rechnung stellen.

b) Was tun wenn Privatperson nicht zahlt?
Wenn eine Privatperson nicht zahlt, sollte man diese zuerst um Zahlung bitten. Anschließend kann ein Rechtsanwalt mit der Erstellung einer Mahnung beauftragt werden.

c) Was tun bei Mahnungen per E-Mail?
Auch eine Mahnung per E-Mail ist eine rechtsverbindliche Mahnung. Eine Mahnung ist lediglich die Aufforderung, eine fällige Rechnung zu zahlen. Daher sollten auch Mahnungen per E-Mail ernst genommen werden.

d) Wann gilt eine Mahnung als zugestellt?
Eine Mahnung gilt als zugestellt, wenn sie in den Rechtsbereich des Empfängers gelangt. Aus Gründen der Nachweisbarkeit empfiehlt es sich, die Mahnung auch per E-Mail zu versenden.

e) Wie müssen Mahnungen verschickt werden?
Es gibt keine Formvorschriften für das Versenden von Mahnungen. Es ist also möglich, diese per Brief, E-Mail, whatsapp, oder Instagram zu versenden.

f) Sind Mahngebühren per E-Mail rechtens?
Wenn die Mahnung per E-Mail versendet wird, dürfen keine Mahngebühren in Rechnung gestellt werden. Bei Mahnungen per Briefpost dürfen pro Mahnung etwa 2,50 EUR als Mahngebühren geltend gemacht werden.

III. Fragen zur Verjährung
a) Wann ist eine Geldforderung verjährt?
Eine Geldforderung verjährt nach drei Jahren. Wenn es sich aber um Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzansprüche handeln, können anderen Verjährungsfristen gelten. Daher sollte man sich hier durch einen kompetenten Rechtsanwalt beraten lassen.

b) Wann verjährt eine nicht gestellte Rechnung?
Eine nicht gestellte Rechnung verjährt innerhalb der im BGB geregelten gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Diese beträgt in der Regel drei Jahre.

c) Kann man nach 5 Jahren noch eine Rechnung stellen?
Nach 5 Jahren sind die Ansprüche aus einer Rechnung verjährt. Wenn der Schuldner allerdings dennoch auf diese Rechnung hin zahlt, kann das Geld nicht zurückgefordert werden. Daher ist es möglich, auch noch nach 5 Jahren eine Rechnung zu stellen. Auch wenn dieser Anspruch später eingeklagt wird und der Schuldner etwa aus Unwissenheit nicht die Einrede der Verjährung erhebt, wird dem Gläubiger dieser Betrag gerichtlich zugesprochen. Einige hanseatische Kaufleute sehen es sogar als einen Verstoß gegen ihre Kaufmannsehre an, die Einrede der Verjährung zu erheben.

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