Abmahnung von Frommer Legal - Anwalt hilft!

Pflichtverteidiger RA Dr. Losert, Berlin

Dr. Matthias Losert, LL.M.

Rechtsanwalt

Strausberger Platz 6
10243 Berlin

Fernruf: 030-250 121 25
Mobil: 0179-537 98 71
post@matthias-losert.de

Ich stehe Ihnen gerne als Pflichtverteidiger auf allen Gebieten des Strafrechts zur Verfügung. Ich arbeite seit 2010 als Rechtsanwalt und Strafverteidiger und verfüge daher über eine große Erfahrung im Strafrecht. Als Pflichtverteidiger werde ich mich mit voller Kraft für Sie einsetzen. Ich kann Pflichtverteidigungen in Berlin und Brandenburg übernehmen. Pflichtverteidigungen in anderen Bundesländern kann ich nach Absprache auch anbieten.

Ich arbeite als Pflichtverteidiger auf allen Gebieten des Strafrechts
Ob es sich um Drogen, Waffen, Wirtschaftsstrafrecht oder Insolvenzstrafrecht handelt- ich stehe für Sie als kompetenter Pflichtverteidiger auf allen Gebieten zur Verfügung. Gerne berate ich Sie auch zu den angrenzenden Gebieten, wie etwa, wenn Sie neben einer Anklage wegen Insolvenzverschleppung sich Ansprüchen aus der Geschäftsführer-Haftung ausgesetzt sehen.

Promotion im Strafrecht, ehemaliger Dozent in der Polizeiausbildung
Ich habe im Strafrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin promoviert, den Fachanwaltslehrgang im Strafrecht absolviert, bin aktiver Sportschütze, Reservist der Bundeswehr und ehemaliger Dozent in der Polizeiausbildung. Ferner habe ich mehrere Veröffentlichungen im Strafrecht. Durch diese vielfältigen Tätigkeiten kann ich Sie besonders gut bei Delikten im Zusammenhang mit Waffen beraten.

Wie Sie mich als Pflichtverteidiger beauftragen können
Wenn Sie einen Pflichtverteidiger beigeordnet bekommen, erhalten Sie ein Anschreiben vom Gericht, welches Sie auffordert, einen zur Übernahme der Pflichtverteidigung bereiten Anwalt zu benennen. Das muss innerhalb von meistens sieben Tagen geschehen. Wenn Sie eine solche Aufforderung vom Gericht erhalten und mich als Pflichtverteidiger beauftragen wollen, schicken Sie mir dieses Schreiben am Besten sofort per E-Mail. Dann kann ich dem Gericht gleich mitteilen, dass ich für die Übernahme der Pflichtverteidigung bereit stehe und meine Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragen.

Webseite als Anwalt für Strafrecht und Pflichtverteidiger
Meine Tätigkeits als Strafverteidiger und Pflichtverteidiger habe ich auf der untenstehenden Internetseite dargestellt. Hier finden Sie Informationen zum Strafrecht, Verteidigungsstrategie, einen FAQ zum Strafbefehl und einen FAQ zum Thema Pflichtverteidung:

http://anwalt-strafrecht-pflichtverteidiger.berlin/

Strafverteidiger Dr. Losert

Waffenrecht