Anwalt Urheberrecht

Geliehenes Geld wird nicht zurückgezahlt – Anwalt hilft!

Dr. Matthias Losert, LL.M.

Rechtsanwalt

Strausberger Platz 6
10243 Berlin

Fernruf: 030-250 121 25
Mobil: 0179-537 98 71
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Wenn Sie jemanden Geld geliehen haben und er das Geld nicht zurückzahlt, kann ich Sie gerne dabei unterstützen, Ihr Geld zurückzuerhalten. Mit der Eintreibung von geliehenem Geld habe ich als Anwalt große Erfahrung. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ich um kleinere oder größere Beträge handelt.

Die anwaltliche Mahnung ist dabei der erste Schritt, um Ihr Geld zurück zu bekommen
Zunächst werde ich eine anwaltliche Mahnung an den Schuldner versenden. Eine Mahnung ist die bestimmte und dringliche Aufforderung an den Schuldner, seine Zahlungspflichten zu erfüllen. Auf viele Schuldner macht ein anwaltliches Schreiben großen Eindruck. Denn in diesem Schreiben droht der Anwalt dem Schuldner an, dass er seinem Mandanten die klageweise Geltendmachung der Zahlungsanspruches anraten wird, wenn er das geschuldete Geld nicht zurückzahlt. In vielen Fällen zahlen die Schuldner dann gleich das geliehene Geld zurück.

Brauche ich dazu einen schriftlichen Vertrag mit dem Schuldner?
Ein Vetrag ist immer erforderlich, aber dieser Vertrag muss nicht schriftlich sein. Es ist auch ausreichend, wenn der Vertragsschluss in Textform oder mündlich erfolgte. Unter Textform versteht man etwa den Nachweis per Whatsapp, SMS oder E-Mail. Wenn Sie den Vertrag mündlich geschlossen haben, kann der Vertragsschluss durch einen Zeugen nachgewiesen werden. Besondere Formvorschriften sind nicht nötig, wenn Sie jemandem Geld leihen. Es muss nur mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen verabredet worden sein, dass sie das Geld leihen und nicht verschenken.

Wenn der Schuldner das Geld nicht zurückzahlt, ist der zweite Schritt die Klage
Im Falle der Nichtzahlung kann ich gerne für Sie Zahlungsklage erheben, damit der Schuldner das Geld zurückzahlt. In einem Gerichtsprozess muss dann vom Anwalt genau dargelegt werden, dass Geld verliehen worden ist. Hierbei muss der Anwalt zunächst den Vertragsschluss beweisen. Das kann auch durch Ausdrucke von Whatsapp-Protokollen erfolgen. Es muss die sogenannte Darlehensabrede nachgewiesen werden. Das bedeutet, das sich zwei Personen durch Willenserklärungen geeinigt haben, dass Geld geliehen werden solle. Hier ist insbesondere die Abgrenzung zur Schenkung wichtig.

Ferner muss nachgewiesen werden, dass das Geld auch tatsächlich ausgegeben worden ist. In der juristischen Fachsprache nennt man das die Darlehensvaluta. Der Nachweis kann etwa durch einen Kontoauszug geführt werden, wenn das Geld überwiesen wurde. Aber auch wenn der Schuldner bestätigt, das Geld tatsächlich empfangen zu haben, etwa durch Whatsapp, hat man den erforderlichen Nachweis für die Auskehr des geliehenen Geldes erbracht.

Nach einer erfolgreichen Klage folgt die Zwangsvollstreckung zur Wiedererlangung des verliehenen Geldes
Wenn diese Zahlungsklage Erfolg hat, erhält man mit dem Urteil einen vollstreckbaren Titel. Mit diesem Titel kann man einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen. Der Gerichtsvollzieher wird dem Schuldner dann eine weitere Frist zur Zahlung des geliehenen Geldes setzen. Wenn der Schuldner innerhalb dieser Frist das Geld nicht zurückzahlt, sucht der Gerichtsvollzieher den Schuldner persönlich auf und versucht, Wertgegenstände des Schuldners zu pfänden. Das ist verständlicherweise vielen Schuldnern sehr unangenehm, und daher zahlen sie in vielen Fällen das geliehene Geld lieber zurück.