Abmahnung von IPPC Law? Kostenlose Erstberatung von Rechtsanwalt Dr. Losert

Strafbefehl Anwalt

Dr. Matthias Losert, LL.M.

Rechtsanwalt

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Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten habe, kann ich Sie gerne anwaltlich vertreten. Im Folgenden werden einige Fragen zum Thema Strafbefehl erörtert. . Rufen Sie mich einfach an und nutzen mein Angebot einer kostenlosen telefonischen Erstberatung.

1. Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl kann gemäß § 407 StPO erlassen werden. Er kann nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen eines Vergehens („Bagatelldelikte“) festgesetzt werden.

Dabei stellt der Strafbefehl stellt eine spezielle Form der strafgerichtlichen Entscheidung dar. Charakteristisch ist die summarische Ausführung, wobei der Beschuldigte keiner Hauptverhandlung ausgesetzt wird.

Es kommt also zu einer rechtskräftigen Verurteilung, ohne dass überhaupt eine mündliche Hauptverhandlung stattgefunden hat. Dies soll der Entlastung der Gerichte dienen, und die Kosten einer Hauptverhandlung bleiben erspar

Durch einen Strafbefehl darf gemäß § 407 Abs. 2 StPO nur die Entziehung der Fahrerlaubnis bis zu zwei Jahren, eine Geldstrafe, Freiheitsentziehung bis zu einem Jahr bei Strafaussetzung zur Bewährung oder das Absehen von Strafe festgesetzt werden.

2. Gilt der Beschuldigte als vorbestraft?
Vorbestraft ist eine Person dann, wenn sich über sie ein Eintrag im Bundeszentralregister (BZR) vorfindet. Das BZR ist ein vom Bundesamt für Justiz geführtes öffentliches Register.

Einen Eintrag in das BZR als vorbestraft erhält eine Person dann, wenn gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder Strafbefehl gegen sie erlassen wurde. Daher sollte man einen Strafbefehl ernst nehmen und sich durch einen im Strafrecht erfahrenen Rechtsanwalt vertreten lassen.

3. Wie gestaltet sich ein Strafbefehlsverfahren?
Das Strafbefehlsverfahren richtet sich nach den §§ 407 – 412 StPO. Es dient der Abwicklung leichter Kriminalität.

Das Verfahren beginnt mit der Sachverhaltsermittlung der Staatsanwaltschaft. Nach dessen Abschluss stellt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht einen Strafbefehlsantrag.

Für den Erlass des Strafbefehls ist der Strafrichter zuständig. Dieser entscheidet nur nach Aktenlage. Sieht er den Beschuldigten als hinreichend tatverdächtig, wird Strafbefehl gegen diesen erlassen.

4. Wie kann gegen einen Strafbefehl vorgegangen werden?
Gemäß § 410 Abs. 3 StPO steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich, wenn der Beschuldigte nicht innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch eingelegt hat.

Ein Beschuldigter kann entweder selbst oder durch seinen Rechtsanwalt Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Es empfiehlt sich, hier einen Anwalt zu beauftragen. Es muss geprüft werden, ob es Sinn ergibt, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. Denn einem Strafbefehl liegt immer eine Geständnisfiktion zugrunde. As bedeutete, dass der den Strafbefehl erlassende Richter davon ausgeht, dass der Beschuldigte ein fiktives und strafmilderndes Geständnis abgelegt hat. Mit der Einlegung des Einspruchs entfällt diese Geständnisfiktion, und der Richter kann eine höhere Strafe festsetzen.

5. Ist ein Einspruch gegen einen Strafbefehl an eine Frist gebunden?
Der Einspruch gegen einen Strafbefehl muss gemäß § 410 Abs. 1 StPO innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden.

Der Zustellung an den Beschuldigten steht auch jener an den Verteidiger des Adressaten des Strafbefehls gleich.

Fällt das Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, endet die Frist erst am Ende des darauffolgenden Werktages.

6. Was passiert bei einer Fristversäumung?
Eine Wiedereinsetzung der Frist in den vorigen Stand wird dem Beschuldigten nur bei unverschuldeter Versäumung der Einspruchsfrist gewährt. Namentlich bei urlaubsbedingter Abwesenheit und infolgedessen versäumter Frist wird ein weiter Maßstab an die Beurteilung des Verschuldens angelegt.

Ist keine Wiedereinsetzung zugelassen worden, wird der Einspruch gemäß § 411 Abs. 1 StPO ohne Hauptverhandlung durch Beschluss als unzulässig verworfen. Gegen diesen Beschluss kann allerdings sofortige Beschwerde eingelegt werden.

7. Wie wird Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt?
Der Einspruch muss bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Dabei gilt als schriftliche Einlegung auch die Zusendung per Telefax.

Der Einspruch kann sowohl gegen bestimmte Punkte als auch gegen den Strafbefehl als solchen eingelegt werden. Einer Begründung bedarf dieser nicht.

Eingelegt werden kann der Einspruch nur von dem Beschuldigten selbst oder seinem Verteidiger.

8. Welche Folgen hat ein Einspruch gegen einen Strafbefehl?
Ist der Einspruch gegen den Strafbefehl innerhalb der zweiwöchigen Frist eingelegt worden, wird gemäß § 410 Abs. 1 S. 2 StPO ein Termin zur öffentlichen Hauptverhandlung anberaumt.

Im Gegensatz zu einer Hauptverhandlung in einem normalen Strafverfahren muss der Angeklagte im Strafbefehlsverfahren in der mündlichen Verhandlung nicht zwingend persönlich erscheinen. Alternativ kann sich der Angeklagte durch einen Anwalt vertreten lassen. Es empfiehlt sich, dem Anwalt eine Einlassungsvollmacht zu erteilen, damit dieser sich auch zur Sache einlassen kann. Das Gericht kann aber auch jederzeit das Verfahren ohne Hauptverhandlung gemäß §§ 153 ff. StPO einstellen.

9. Mit welchen Kosten ist ein Einspruch gegen einen Strafbefehl verbunden?
Wird in der Hauptverhandlung ein Freispruch erwirkt, trägt die Staatskasse die Verfahrenskosten und etwaige Rechtsanwaltskosten.

Bei einer Verurteilung muss der Verurteilte sowohl die Kosten des Verfahrens als auch sonstige Auslagen begleichen.

10. Welche Schritte sollten bei Erhalt eines Strafbefehls unternommen werden?
Im Fall des Erhalts eines Strafbefehls ist die sofortige Kontaktierung eines Rechtsanwalts ratsam.

Dieser wird die Einlegung eines Einspruchs durch Akteneinsicht prüfen. Sodann wird entschieden, ob es gegebenenfalls sinnvoll ist und wenn ja in welchem Umfang, Einspruch einzulegen.

Diese Vorgehensweise wird empfohlen, da bei einem Alleingang schlimmstenfalls eine gerichtliche Verurteilung das Risiko einer höheren Strafe bereithält.