Die Beauftragung eines Anwalts im Strafrecht

Fragen zur Beauftragung eines Anwalts im Strafrecht

Dr. Matthias Losert LL. M.

Rechtsanwalt

Strausberger Platz 6
10243 Berlin

Fernruf: 030-250 121 25
Mobil: 0179-537 98 71
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Was ist der Unterschied zwischen einem Anwalt und einem Strafverteidiger?
Anwalt ist der Oberbegriff. Jeder Strafverteidiger ist ein Anwalt- aber nicht jeder Anwalt arbeitet als Strafverteidiger. In Deutschland kann jeder Rechtsanwalt auch als Strafverteidiger tätig werden. Allerdings arbeiten nicht alle Rechtsanwälte im Strafrecht.

Wann Anwalt einschalten Strafrecht?
Es empfiehlt sich, einen Anwalt möglichst sofort einzuschalten. Am besten ist es, den Anwalt vor der ersten polizeilichen Vernehmung zu beauftragen. Denn viele Beschuldigte belasten sich bei der polizeilichen Vernehmung selbst. In der Regel wird der Rechtsanwalt dem Beschuldigten zum Schweigen raten und die Strafakte anfordern. Hat er diese, bespricht er mit Ihnen das weitere Vorgehen. Dann erfolgt in der Regel ein anwaltlicher Schriftsatz, damit das Ermittlungsverfahren eingestellt wird.

Kann ich meinem Anwalt alles erzählen?
Sie sollten vollstes Vertrauen zu ihrem Anwalt haben und ihm alles erzählen. Nur so kann er Ihnen kompetent helfen. Der Anwalt unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB und macht sich strafbar, wenn er Ihre Geheimnisse verrät.

Kann ich meinem Anwalt die Wahrheit sagen?
Sie sollten Ihrem Anwalt die volle Wahrheit sagen. Nur dann kann er Ihnen wirklich helfen. Der Anwalt unterliegt ebenso wie Ärzte der Schweigepflicht.

Woher weiß ich ob ein Anwalt gut ist?
Wenn der Anwalt Ihnen klar und verständlich Ihre Fragen beantworten kann und sich auch nicht scheut, Ihnen unbequeme Wahrheiten zu sagen. Auch sollte er Ihnen gleich zu Beginn der Mandatierung mitteilen können, welche Kosten für seine Tätigkeit anfallen.

Wer ist der beste Anwalt?
Das hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere dem Fachgebiet. Ein guter Anwalt im Strafrecht kann vom Urheberrecht keine Ahnung haben und umgekehrt.

Wie viel kostet ein Strafverteidiger?
Wenn Sie im Strafrecht lediglich eine Beratung wünschen, fallen hier nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Anwaltsgebühren in Höhe von 226,10 EUR. Für dieses Honorar kann ich Sie bis zu einer Stunde ausführlich beraten. Diese Beratung kann per E-Mail, Telefonat oder in einer persönlichen Besprechung stattfinden.

Wenn Sie jedoch eine Akteneinsicht, die Anforderung der Akte und einen Schriftsatz mit einem Antrag zur Einstellung des Verfahrens haben möchten, fallen hierfür in der Regel 501,59 EUR an. Gerne können Sie mich anrufen, wenn Sie eine anwaltliche Vertretung wünschen.

Wer zahlt die Anwaltskosten bei einem Strafverfahren?
Wenn das Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird, bezahlt der Beschuldigte seine Anwaltskosten selbst. Wenn es zu einer Hauptverhandlung gegen ihn kommt und er einen Freispruch erhält, trägt die Staatskasse seine Anwaltskosten. Anders als im Zivilrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe im Strafrecht. Nur bei sehr gravierenden Taten, die in der Regel eine Straferwartung von über einem Jahr zur Folge haben, hat der Beschuldigte Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dieser wird dann von der Staatskasse bezahlt.

Wie viel kostet ein Anwalt im Strafrecht ohne Rechtsschutz?
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie Ihre Gebühren selbst bezahlen. Im Strafrecht fallen etwa für die Verteidigung in einem Ermittlungsverfahren Gebühren in Höhe von 501,59 EUR nach dem RVG an.

Hier finden Sie weitere Informationen über meine Tätigkeit als Strafverteidiger:

https://anwalt-strafrecht-pflichtverteidiger.berlin/