Abmahnung von IPPC Law? Kostenlose Erstberatung von Rechtsanwalt Dr. Losert

Anwalt für Mord und Totschlag

Dr. Matthias Losert, LL.M.

Rechtsanwalt

Strausberger Platz 6
10243 Berlin

Fernruf: 030-250 121 25
Mobil: 0179-537 98 71
post@matthias-losert.de

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Mord oder Totschlags eingeleitet worden ist, sollten Sie hier einen kompetenten und erfahrenen Anwalt beauftragen.

Ich stehe Ihnen als Strafverteidiger wegen Mord und Totschlags bundesweit zur Verfügung. Gerne kann ich auch eine Nebenklagevertretung übernehmen.

Ich übernehme auch Pflichtverteidigungen wegen Mord und Totschlag
Da bei einer Anklage wegen Mord oder Totschlags ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorliegt, kann ich auch als Pflichtverteidiger bundesweit für Sie arbeiten. In diesem Fall trägt die Staatskasse meine Anwaltskosten.

Bei Mord und Totschlag benötigen Sie in vielen Fällen einen Anwalt, der sich neben einer exzellenten wissenschaftlichen Ausbildung auch mit den praktischen Aspekten von Waffen und deren Handhabung auskennt.

Meine wissenschaftliche Qualifkation als Anwalt für Mord und Totschlag
Ich habe an der Humboldt-Universität im Strafrecht meine Doktorarbeit geschrieben. Ferner habe ich weitere Veröffentlichungen im Strafrecht und Strafprozessrecht in mehreren Fachzeitschriften. Auch hatte ich einmal einen Lehrauftrag, wo ich angehenden Polizei-Kommissaren die StPO näher brachte. Ferner habe ich den Fachanwaltslehrgang im Strafrecht absolviert. Durch diese fundierte Ausbildung kann ich mich bei einer Anklage wegen Mord oder Totschlags für Sie als guter Anwalt einsetzen.

Meine praktischen Kenntnisse über Waffen
Ich bin Reservist der Bundeswehr und nehme auch regelmäßig an dienstlichen Veranstaltungen teil. Neben Gefechtsübungen habe ich hier auch schon scharfe Handgranaten geworfen und selbstverständlich auch mit automatischen Waffen (Sturmgewehr, Maschinengewehr) geschossen und gute Leistungen erzielt. Das kampfmäßige Schießen, welches beim zivilen Schießen nicht ausgebildet werden darf, habe ich schon häufiger geübt. In meiner Freizeit betätige ich mich als Sportschütze. Durch meinen absolvierten Waffensachkundelehrgang kenne ich mich in der Wirkweise und Handhabung von Waffen gut aus.

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Mord oder Totschlags unter Verwendung von Waffen eingeleitet wurde und Sie mich als Anwalt beauftragen, können Sie von meiner Waffenausbildung profitieren.
Strafverteidiger Dr. Losert

Waffenrecht