Abmahnung von Frommer Legal - Anwalt hilft!

Akteneinsicht durch Anwalt: 220,00 EUR zzgl. Kopierkosten

Dr. Matthias Losert, LL.M.

Rechtsanwalt

Strausberger Platz 6
10243 Berlin

Fernruf: 030-250 121 25
Mobil: 0179-537 98 71
post@matthias-losert.de

Wenn gegen Sie ein Strafverfahren läuft, kann ich für Sie bundesweit einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Auch als Privatkläger nach § 385 StPO oder Nebenkläger nach § 406e StPO haben Sie ein Recht auf Akteneinsicht.

Wissen ist Macht. Daher kann ich Ihnen raten, sich erst nach erfolgter Akteneinsicht zu den strafrechtlichen Vorwürfen zu äußern. Lesen Sie zunächst einmal die Akte durch, um sich Klarheit über die strafrechtlichen Vorwürfe zu verschaffen.

Folgende Kosten fallen für meine Beauftragung mit der Akteneinsicht an:
Stellung des Antrags auf Akteneinsicht:      220,00 EUR
Kopierkosten für die ersten 50 Seiten:      0,50 EUR pro Seite
Kopierkosten für alle weiteren Seiten:      0,15 EUR
Aktenversendungspauschale der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts:      12,00 EUR

Wie Sie mich mit einer Akteneinsicht beauftragen können:

1. Schreiben Sie mir eine E-Mail mit dem Aktenzeichen
Senden Sie mir eine E-Mail und geben das Aktenzeichen der zuständigen Staatsanwaltschaft oder zuständigen Gerichts an. Ideal ist die Beifügung eines Schreibens der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, aus welchem ich das Aktenzeichen entnehmen kann. Selbstverständlich können Sie mich auch per Briefpost mit der Akteneinsicht beauftragen, aber die Abwicklung per E-Mail ist schneller und für beide Seiten effektiver.

2. Sie erhalten meine Rechnung
Sie erhalten dann eine Antwort von mir mit der Angabe meiner Bankverbindung, wo Sie dann einen Betrag in Höhe von 232,00 EUR einzahlen. Die 232,00 EUR setzen sich aus meinen Anwaltsgebühren in Höhe von 220,00 EUR und der Aktenversendungspauschale der Staatsanwaltschaft in Höhe von 12,00 EUR zusammen. Weiterhin übersende ich Ihnen ein Vollmacht für die Akteneinsicht, die Sie mir dann ebenfalls zusenden müssten.

3. Akteneinsicht wird beantragt, kopiert, und an Sie versendet
Ich beantrage die Akteneinsicht und erstelle nach Erhalt die Kopien. Dann übersende ich Ihnen eine Rechnung über die Kopierkosten. Nach Ausgleich dieser weiteren Rechnung erhalten Sie die Akte in Kopie zugesendet.

4. Weitere Tätigkeiten
Meine Mandatierung bezieht sich nur auf die Akteneinsicht. Sollten Sie darüber hinaus eine Beratung oder Vertretung wünschen, stehe ich Ihnen dafür gerne zur Verfügung. Auf dieser Webseite habe ich meine Kompetenzen im Strafrecht dargestellt: http://anwalt-strafrecht-pflichtverteidiger.berlin/