IPPC Law verschickt Abmahnungen wegen Tauschbörsennutzung (Filesharing)
Am 18.04.2018 wurde eine hohe Anzahl von Abmahnungen von der Rechtsanwaltskanzlei IPPC Law verschickt. Es handelt sich um Abmahnungen wegen der Teilnahme an Tauschbörsen. Der Geschäftsführer der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist Rechtsanwalt Daniel Sebastian, wie ein Blick in das Handelsregister und die Webseite der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft verrät. Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet seit vielen Jahren Abmahnungen wegen Tauschbörsennutzung.
Welche Filme werden von der IPPC Law abgemahnt?
Abgemahnt werden verschiedene Pornofilme. So wurden etwa die Pornofilme POV JOI, BUSTED CHEATER GET THREESOME, STOP AND GO HOE, PORN PREFERENCE TEST abgemahnt. Rechteinhaberin dieser Erotikfilme ist die MG Premium Ltd., 195-197 Old Nicosia-Limassol Road, Block 1, Dali Industrial Zone, Cyprus 2540, Zypern.
Wie sollte man auf die Abmahnung der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft reagieren?
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing von der IPPC Law erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Ich arbeite seit dem Jahre 2010 als Rechtsanwalt auf dem Gebiet der Abmahnungen wegen Filesharings. Allein von Rechtsanwalt Daniel Sebastian habe ich in dieser Zeit über 80 Abmahnungen bearbeitet, und kein einziges Mal wurden in den von mir bearbeiteten Fällen die Ansprüche eingeklagt. Aufgrund dieses Erfahrungswertes kann ich meinen Mandanten guten Gewissens raten, nichts an diese Kanzlei zu zahlen.
Sollte man die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben?
Es muss bei einer Abmahnung von IPPC Law auf jeden Fall eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Das gilt auch für den Fall, indem der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat. Wichtig ist, dass diese Unterlassungserklärung modifiziert und nicht wie vorformuliert abgeben wird. Eine modifizierte Unterlassungserklärung enthält kein Schuldeingeständnis. Da man bei der Abfassung der modifizierten Unterlassungserklärung viele Fehler machen kann, sollte die ein im Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt abgeben.
Wie Sie mich beauftragen können:
Wenn Sie eine Abmahnung wegen der Teilnahme an Tauschbörsen erhalten haben, sollten Sie mir das Schreiben von IPPC Law per PDF-Dokument an meine E-Mail-Adresse senden. Dann kann ich den Fall zum Pauschalpreis von 150,00 außergerichtlich bearbeiten. In dieser Pauschale ist ein Anschreiben und die Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung enthalten.
Selbstverständlich können Sie mich auch telefonisch für eine kostenlose Erstberatung erreichen.