Abmahnung wegen Filesharing von Sasse

Dr. Matthias Losert, LL.M.

Rechtsanwalt

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Abmahnung von Sasse

Wenn Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Sasse wegen Filesharings erhalten haben, zögern Sie nicht mit der Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts. Es ist wichtig, innerhalb der von Sasse gesetzten Frist eine modifzierte Unterlassungserklärung abzugeben. Andernfalls könnte Sasse eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung des Filesharings beantragen, wofür hohe Kosten anfallen. Der Abgemahnte ist in jedem Fall verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dabei sollte keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung verwendet werden. Denn diese kann ein Schuldeingeständnis enthalten. Daher sollte die modifizierte Unterlassungserklärung immer von einem spezialisierten Anwalt abgegeben werden.

Es gibt verschiedene Strategien, wie man eine Filesharing-Abmahnung von Sasse als Anwalt abwehren kann. Ein wichtiger Fall ist den Nachweis zu führen, dass nicht der Adressat der Filesharing-Abmahnung, sondern eine andere Person die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Wenn man nachweisen kann, dass ein minderjähriges Kind die Urheberrechtsverletzung begangen hat, wird nach einer Entscheidung des BGH jedes Gericht die Filesharing-Klage abweisen. Voraussetzung ist hierfür jedoch, dass das Kind von den Eltern ausdrücklich belehrt worden ist, dass es keine Urheberrechtsverletzung im Internet begangen hat.

Eine weitere Möglichkeit der Verteidigung gegen eine Filesharing-Abmahnung von Sasse besteht darin, dass der Anschlussinhaber darlegt, dass eine andere volljährige Person die Urheberrechtsverletzung begangen hat. In diesem Fall muss der Anschlussinhaber auch nicht nachweisen, dass er diese volljährige Person belehrt hat. Es genügt die Darlegung, dass der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat. In diesem Fall steht dem Rechteinhaber kein Anspruch zu.