Rechtsanwalt Dr. Losert, LL.M. vetritt Sie gerne im Strafrecht und Urheberrecht.

Abmahnung der Siemens Industry Software GmbH

Dr. Matthias Losert, LL.M.

Rechtsanwalt

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Abmahnung der Siemens Industry Software GmbH
Von der Firma Siemens Industry Software GmbH (SISW) werden Abmahnungen wegen der angeblich unbefugten Nutzung eines Computerprogramms versendet. Vorgeworfen wird den Mandanten, eine Raubkopie der Siemens-Software NX verwendet zu haben. Dabei werden Beträge von über 200.000,00 EUR gefordert. Wenn Sie eine solche Abmahnung der Firma Siemens Industry Software GmbH erhalten haben, sollten Sie einen Anwalt einschalten.

Wie kann mir ein Anwalt bei deiner Abmahnung von Siemens helfen?
Nutzen Sie hier zunächst einmal mein Angebot einer kostenlosen Erstberatung, wenn Sie eine Abmahnung der Firma Siemens erhalten haben. Am besten schreiben Sie mir eine E-Mail und scannen mir die Abmahnung. Schreiben Sie dazu auch Ihre Telefonnummer, damit ich Sie für die kostenlose Beratung zurückrufen kann.

Welche Möglichkeiten der Verteidigung gegen eine Abmahnung der Firma Siemens gibt es?
Zunächst ist anwaltlich zu prüfen, ob es sich bei der Siemens-Software NX tatsächlich um eine Raubkopie handelt. Im Urheberrecht gibt es die Norm des § 69d UrhG. Diese Norm des Urheberrechts besagt, dass die Erstellung einer Sicherungskopie rechtlich zulässig ist. Diese Erstellung einer Sicherungskopie darf nach der klaren Bestimmung des Urheberrechts auch nicht untersagt werde. Wenn bei den Lizenzbedingungen eine solche Norm erhalten ist, ist sie unwirksam.

Die Täterschaft im Urheberrecht
Ferner muss dem Empfänger einer Abmahnung der Firma Siemens Industry Software GmbH nachgewiesen werden, dass er diese Software auch tatsächlich heruntergeladen hat. Wenn mehrere Personen Zugriff auf den Computer haben, kann der Tatnachweis einer urheberrechtlichen Verantwortung nicht geführt werden. Hier muss von einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden, ob dieser Nachweis gelingen kann. Ferner hat der beauftragte Rechtsanwalt zu prüfen, ob sich etwa eine Aktualisierung automatisch und ohne Zutun des angeblichen Lizenzverletzers heruntergeladen hat. Hier könnte es möglicherweise an einer willentlichen Handlung des angeblichen Rechtsverletzers handeln.

Zur Höhe der Lizenzforderung der Firma Siemens Industry Software GmbH
Die angemahnte Lizenzforderung von über 200.000,00 EUR ist sehr hoch bemessen. Auffallend ist, dass bei dieser urheberrechtlichen Abmahnung keine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt wurde. Wenn ein solcher hoher Betrag eingeklagt werden soll, muss die Firma Siemens Industry Software GmbH jedoch zwingend einen Rechtsanwalt beauftragen, da bei Streitwerten ab 5.000,00 EUR das Landgericht zuständig ist. Beim Landgericht herrscht jedoch Anwaltszwang.

Der Schadensersatzanspruch nach der Lizenzanalogie
Wenn ein Computerprogramm ohne Lizenz benutzt wird, steht dem Rechteinhaber Siemens Industry Software GmbH nach § 97 UrhG ein Schadensersatzanspruch zu. Dieser kann sich nach der Lizenzanalogie berechnen. Das bedeutet, dass der Lizenzschaden zu ersetzen ist, der entstanden wäre, wenn der Verletzter eine ordnungsgemäße urheberrechtliche Lizenz eingeräumt bekommen hätte. Hier lohnt sich ein Vergleich der unterschiedlichen Lizenzmodelle auf den Webseiten der Siemens Industry Software GmbH.

Mein Rat als Rechtsanwalt: Nichts unterschreiben und eine kostenlose anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen!
Äußern Sie sich gegenüber der Firma Siemens Industry Software GmbH (SISW) nicht zu der angeblichen Urheberrechtsverletzung. Rufen Sie mich an, und lassen Sie sich von mir beraten. Es empfiehlt sich, hier von einem Rechtsanwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben zu lassen. Diese Unterlassungserklärung sollte jedoch unbedingt von einem Rechtsanwalt formuliert werden. Denn bei dieser Unterlassungserklärung können viele Fehler unterlaufen, die etwa den Unterlassungsanspruch nicht erfüllen. Auch kann die geforderte Summe versehentlich anerkannt werden, so dass es auf möglicherweise erfolgreiche Verteidigungsstrategien gegen die Abmahnung überhaupt nicht mehr ankommt.