
Herzlich Willkommen auf meiner Internetseite!
Ich vertrete hauptsächlich Verbraucher, die wegen Urheberrechtsverletzungen Abmahnungen erhalten haben. Insbesondere helfe ich bundesweit bei Abmahnungen wegen Filesharings. Dafür nehme ich einen Pauschalpreis in Höhe von 150,00 €, in dem auch sämtlicher Schriftverkehr enthalten ist. Abmahnungen von den nachfolgenden Rechtsanwälten habe ich bereits erfolgreich abgewehrt:
- Baumgarten Brandt Rechtsanwälte

Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe
Fareds
Dr. Kornmeier & Partner
Christopher Lihl
Negele Zimmel Greuter Beller
Nümann + Lang Rechtsanwälte
Rasch Rechtsanwälte
Reichelt Klute Aßmann (rka Rechtsanwälte)
Sasse und Partner Rechtsanwälte
Schalast und Partner Rechtsanwälte
Daniel Sebastian
U + C Rechtsanwälte
Vorwerg & Sommer
Waldorf Frommer
We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft
Zimmermann & Decker
Weiterhin vertrete ich auch Verbraucher in allen Fragen des Internetrechtes. Unternehmer vertrete ich in allen Fragen des Wirtschaftsrechtes. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren. Ich freue mich über jede Anfrage!
Aktuell: Mein soeben erschienenes Buch:
“Die StPO in Frage und Antwort” bei amazon bestellen
Aktuell: Rasch Rechtsanwälte mahnt Schiffsverkehr von Herbert Grönemeyer ab
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte hat eine neue Abmahnwelle gestartet. Die für Rasch tätige Rechtsanwältin Lea Judith Stern mahnt seit dem 28. Juli 2011 das Musikalbum „Schiffsverkehr“ des Künstlers Herbert Grönemeyer ab. Bei dieser Massen-Abmahnung fordert sie von den Abgemahnten einen Betrag in Höhe von 1.200 EUR.
Schon zwei Mandanten habe ich in dieser Angelegenheit vertreten. Geben Sie auf keinen Fall die geforderte Unterlassungserklärung ab! Und gehen Sie auch keinesfalls auf das unterbreite „Vergleichsangebot“ ein. Denn nach § 97a Abs. 2 Urhebergesetz sind maximal 100,00 EUR Anwaltskosten festzusetzen. Weiteres erfahren Sie unter der Rubrik „Abmahnung von Rechtsanwalt Rasch“.







