Verbraucherrechte bei der Rufnummermitnahme

Dr. Matthias Losert, LL.M.

Rechtsanwalt

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Das Telekommunikationsgesetz (§46) gewährleistet den Verbrauchern das Recht, bei einem Anbieterwechsel die eigene Rufnummer mitzunehmen. Jedoch haben die verschiedenen Mobilfunkanbieter unterschiedliche Bedingungen, welche die Kunden erfüllen müssen. Teilweise entstehen dem Kunden auch Kosten, wenn er seineaktuelle Rufnummer auch beim neuen Anbieter nutzen möchte. Eigentum Irrtümlicherweise vertreten viele Kunden die Meinung, dass die Rufnummer dem jeweiligen Mobilfunkanbieter gehört. In der Realität ist die Rufnummer das Eigentum des Kunden selbst. Aus diesen Besitzverhältnissen entsteht laut dem Telekommunikationsgesetz ein Anspruch gegenüber dem Anbieter.

Auch während einer noch nicht abgeschlossenen Vertragsperiode hat der Kunde somit das Recht, seine Rufnummer mit zu einem neuen Anbieter zu nehmen. Jedoch muss der Kunde wissen, dass sein aktueller Vertrag auch bei einem Anbieterwechsel noch bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter läuft. Hierfür wird ihm eine alternative Rufnummer zugewiesen. Antragstellung Die gesetzlich geregelte Rufnummermitnahme bietet dem Verbraucher Vorteile. Er kann so günstigere Smartphone Tarife in Anspruch nehmen, ohne dabei auf die genutzte Rufnummer verzichten zu müssen.

Um dieses Recht in Anspruch nehmen zu können, müssen die Kunden einen Antrag stellen. Viele Mobilfunkanbieter stellen den zukünftigen Kunden ein Antragsformular bereit. Vorbildlich gelöst ist das ganze z. B. bei deutschlandsim, wo der gesamte Prozess im Sinne des Kunden optimiert ist. In diesem wird dem aktuellen Anbieter mitgeteilt, dass die Rufnummer zum neuen Anbieter portiert werden soll. Die Rufnummermitnahme ist auch bei Prepaid-Tarifen möglich. Hier besteht allerdings keine Pflicht zur Kündigung. Der Kunde muss aber eine Verzichtserklärung abgeben. Bedingungen Wer zu einem günstigen Mobilfunkanbieter, wie bspw. DeutschlandSIM, wechseln möchte, der sollte die Bedingungen des aktuellen Anbieters kennen.

Viele Anbieter verlangen für die Portierung der Rufnummer zusätzliche Kosten. Diese liegen bei ca. 30 Euro. Außerdem kann der Kunde den genauen Zeitpunkt der Rufnummermitnahme nicht selbst definieren. Dieser wird vom aktuellen Provider festgelegt und hängt ab von der Bearbeitung des Antrags. Um kostenpflichtige Verzögerungen zu verhindern, sollten alle Angaben vollständig und richtig sein. Eine Abkürzung im Straßennamen kann den Bearbeitungsprozess bereits verlangsamen.