Rechtsanwalt im katholischen Kirchenrecht

Lebenslauf / Veröffentlichungen

Dr. Matthias Losert, LL.M.

Rechtsanwalt

Strausberger Platz 6
10243 Berlin

Fernruf: 030-250 121 25
Mobil: 0179-537 98 71
post@matthias-losert.de

2002 bis 2007
Jurastudium an der Universität Mannheim und der Humboldt-Universität zu Berlin
Wahlfachgruppe Urheberrecht, Kartellrecht, Markenrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht
Examensnote: 8,34 Punkte

2007 bis 2008
Mitarbeiter bei der Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz Lubberger Lehment

2008 bis 2010
Referendardienst am Kammergericht Berlin
Staatsanwaltschaft Berlin, Abteilung Wirtschaftsstrafsachen
Polizei Berlin, Abteilung Disziplinarsachen
Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
Görg Rechtsanwälte
CMS Hasche Sigle

2010 bis 2011
Dozent an der Hochschule für Ökonomie und Management

Seit 2010
Rechtsanwalt in Berlin

2011
Dozent an der Hochschule für Wirtschaft und Recht

2012
Promotion zum Dr. jur. an der Humboldt-Universität zu Berlin

2017
Waffensachkundelehrgang

2018
Fachanwaltslehrgang Strafrecht

2023
Sponsion zum Legum Magister (LL.M.) im Kirchenrecht, Universität Wien

 

Hier finden Sie eine Auswahl von Veröffentlichungen zu rechtlichen Themen, mit denen ich mich beschäftigt habe. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche- Kritik am Münchener Missbrauchsgutachten von 2022

Die Erzdiözese München und Freising ließ im Jahr 2022 von der Münchener Rechtsanwaltskanzlei Westphal Spilker Wastl ein Gutachten über sexuellen Missbrauch in ihrer Diözese erstellen. Mit diesem 1.893 Seiten umfassenden Gutachten habe ich mich im Rahmen meiner Master-Arbeit an der Universität Wien eingehend befasst. Diese Forschungsarbeit wurde mit „sehr gut“ bewertet.

Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass dieses Gutachten in 30 Prozent der Fälle zu fehlerhaften Ergebnissen kam. So wurde die Unschuldsvermutung in vielen Fällen nicht beachtet. Ferner wurde gemeinsames Radiohören und spaßhafte Ringkämpfe eines Priesters mit Jungen fehlerhaft als sexueller Missbrauch bewertet.
Ein  anderer Priester führte Einzelgespräche mit Schülerinnen auf seinem Zimmer, und nur diese Gespräche wurden als sexueller Missbrauch bewertet.
Dieses Gutachten, welches noch weitere Fehler enthält, ist daher meines Erachtens ein Skandal. Hier finden Sie einen Link zu meiner Veröffentlichung, wo Sie meine Veröffentlichung auch online lesen können:

 

Der Bruch der Schweigepflicht und seine Rechtfertigung
Darf ein Arzt der Ehefrau eines Patienten mitteilen, dass dieser an HIV erkrankt ist, wenn der Patient das seiner Frau nicht sagen möchte? Darf ein Arzt der Führerscheinbehörde mitteilen, dass ein schwer einstellbarer Diabetiker als Berufskraftfahrer am Straßenverkehr teilnimmt? Wenn ja, würden sich dann überhaupt noch Führerscheininhaber einem Arzt anvertrauen? Darf ein Rechtsanwalt seine Schweigepflicht zu Lasten seines Mandanten brechen, wenn das Gericht einen Unschuldigen verurteilen möchte? Mit diesen Fragen rund um die Schweigepflicht von Berufsgeheimnisträgern beschäftigt sich die Studie. Zur Beschreibung auf der Verlags-Seite.

 

Die StPO in Frage und Antwort
In diesem Buch wurden über 200 Fragen zur StPO beantwortet. Es handelt sich teilweise um Originalfragen aus der Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeidienst. Das Buch wurde in erster Linie für die Polizeiausbildung geschrieben. Der Schwerpunkt liegt daher im Ermittlungsverfahren. Durch die fundierte Beantwortung eignet es sich aber auch für die Vorbereitung auf die juristischen Staatsexamen. „Die StPO in Frage und Antwort“ bei amazon bestellen,

 

 

 

Image result for logo bild

Interview RA Dr. Losert mit BILD, weshalb ein Gefängnisausbruch nicht strafbar ist, 2. Januar 2018

 

 

 

Related imageInterview RA Dr. Losert mit der Berliner Zeitung BZ zu dem Messerstecher von Reinickendorf, 24. November 2017

 

 

Image result for logo bild

Interview RA Dr. Losert mit BILD zu dem afghanischen Messerstecher in Kandeln, 29. Dezember 2017

 

 

 

Image result for logo bild

Interview RA Dr. Losert mit BILD zu einem 14jährigen Messerstecher, 24. November 2017

 

 

 

 

Related image

Zitierung von RA Dr. Losert in der taz zum Thema Schwarzfahren, 28. Oktober 2017

 

 

 

web.deInterview RA Dr. Losert mit web.de zum Faktencheck „Tatort: Feierstunde“: Alles über die Schweigepflicht, am 26. September 2016

 

 

 

Interview RA Dr. LosBRF_Logo_RGB_Finalert mit dem Berliner Rundfunk 91.4 zu den Schüssen am Neptunbrunnen, Alexanderplatz, 23. August 2013

 

Radio B2Interview RA Dr. Losert mit Radio B2 zu dem tödlichen Schuss eines Polizisten auf einen flüchtenden Einbrecher in Berlin-Marzahn, 2. März 2016

 

 

 

 

ApothekenumschauInterview RA Dr. Losert mit der Apotheken-Umschau über die ärztliche Schweigepflicht, September 2015

 

 

 

Veröffentlichungsliste:
1. „Die StPO in Frage und Antwort“
Verlag für Polizeiwissenschaft 2012 (mit Matthias Schütte)
(Buchveröffentlichung)

2. „Der Bruch der Schweigepflicht und seine Rechtfertigung“
Verlag Dr. Kovac 2012
(Buchveröffentlichung)

3. „Die Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen wegen Filesharing“
Berliner Anwaltsblatt 2012, 36

4. „Beweislastumkehr zu Lasten des Markeninhabers infolge Marktabschottung“
Der IP-Rechtsberater (IPRB) 2012, 153 (mit Dr. Jens Steinberg)

5. „Keine Gefahr einer Marktabschottung bei Ausscheiden der Zwischenhändler aus Vertriebssystem“
Der IP-Rechtsberater (IPRB) 2012, 154 (mit Dr. Jens Steinberg)

6. „Verteidigungsmöglichkeiten gegen Abmahnungen wegen der Verletzung von CC-Lizenzen“
Berliner Anwaltsblatt 2012, 391

7. „Die Verfassungsmäßigkeit des reformierten Bundeskrimalamtsgesetzes“
Polizei & Wissenschaft 2013, 36

8. „Die anwaltliche Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Fotoklau“
Berliner Anwaltsblatt 2013, 339

9. „Von Comics und leeren Sprechblasen: Psychologische Testverfahren im Strafprozess“
Berliner Anwaltsblatt 2013, 431

10. „Die entwicklungspsychologische Begründung der Strafmündigkeit von Kindern“
Berliner Anwaltsblatt 2013, 34

11. „Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Kindern und Jugendlichen“
Die Polizei 2014, 79

12. „Das Schutzgut der öffentlichen Ordnung in den Polizeigesetzen- überflüssig oder notwendig?“
Deutsches Polizeiblatt (DPolBl) 2014, Heft 3, 13

13. „Tätowierungen im Polizeidienst – Aktuelle Gerichtsentscheidungen und eine
Handlungsempfehlung für die Verwaltungspraxis“
Die Polizei 2014, 286

14. Buchbesprechung zu „Max Steller, Nichts als die Wahrheit – Warum jeder unschuldig verurteilt werden kann“
Die Polizei 2016, 61

15. Kurzrezension zu „Tania Kambouri, Deutschland im Blaulicht – Notruf einer Polizistin“
Berliner Anwaltsblatt 2016, 78

16. Interview mit Dr. Christian Booß, Autor des Buches „Im goldenen Käfig. Die DDR-Anwälte im politischen Prozess“
Berliner Anwaltsblatt 2018, 287

17. „Zu Ungunsten der Jäger- Kein Jagdschein im laufenden Ermittlungsverfahren“ Besprechung zum Beschluss des BVerwG vom 14.1.2019, Az 3 B 48/18
Pirsch 2019, Heft 13, 78

18. „Das Vorliegen eines Dienstvergehens bei einer außerdienstlich im Straßenverkehr begangenen fahrlässigen Körperverletzung“
Die Polizei 2019, 338

19. Buchrezension zu „Jürgen Schreiber, Ein Verräter wie er. Die Geschichte eines kaltblütigen Doppelmords und wie ihn die Stasi vertuschte“
Berliner Anwaltsblatt 2020, 90

20. „Betrugsstraftaten rechtfertigen den Entzug der ärztlichen Approbation
CB Chefärztebrief 2020, Heft 2, 15

21. „Keine Erteilung des Jagdscheins bei laufenden Ermittlungsverfahren- die Verzögerungsrüge kann helfen
Hessenjäger 2020, Heft 3, 20

22. „Lieferung von Medikamenten in das Ausland kann Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz darstellen
AH Apotheke heute 2020, Heft 6, 17

23. „Anerkennung der Approbation eines ausländischen Arztes: Zu formalistisches Vorgehen ist angreifbar
CB Chefärztebrief 2020, Heft 6, 12

24. „Beamteter Apotheker ist beitragspflichtig zur Landesapothekerkammer
AH Apotheke heute 2020, Heft 11, 11

25. „Befunderhebungsfehler: keine Beweislastumkehr zulasten des Arztes bei korrekter Dokumentation
CB Chefärztebrief 2021, Heft 1, 9

26. „Inhaber einer Waffenbesitzkarte klagt erfolgreich gegen deren Entzug
Mitteilungsblatt des Landesjagdverbands Berlin 2021, Heft 1, 10

27. „Werbung für ärztliche Fernbehandlung darf nicht zu allgemein sein
CB Chefärztebrief 2021, Heft 3, 15

28. „Ruhen der Approbation wegen gesundheitlicher Mängel“
Wirtschaftsforum Gynäkologie 2021, Nr. 2, 2

29. „Werbung für ärztliche Fernbehandlung darf nicht zu allgemein sein“
Wirtschaftsbrief Dermatologie 2021, Nr. 2, 4

30. „Oberstabsarzt als Soldat auf Zeit kann nach pflichtgemäßem Ermessen versetzt werden
CB Chefärztebrief 2021, Heft 4, 14

31. „Rufbereitschaft oder Hintergrunddienst? Das gilt für sog. Hintergrunddienste nach § 9 TV Ärzte TdL
CB Chefärztebrief 2021, Heft 5, 6

32. „Arzt verschweigt Patienten eigene gesundheitliche Einschränkungen und macht sich strafbar
CB Chefärztebrief 2021, Heft 6, 6

33. „Wahnhafte Persönlichkeitsstörung rechtfertigt Ruhen der ärztlichen Approbation
CB Chefärztebrief 2021, Heft 9, 16

34. „Widerruf der Approbation rechtfertigt nicht die Anordnung der sofortigen Vollziehung
AH Apotheke heute 2021, Heft 11, 13

35. „Mann-zu-Frau-Transidentität: Krankenhaus ohne Gynäkologie darf Folge-OP abrechnen
CB Chefärztebrief 2022, Heft 4, 14

36. „Wer Blanko-Impfpässe erstellt oder ausfüllt, macht sich strafbar!
ZP Zahnarztpraxis professionell 2022, Heft 11, 2

37. „Sterbehilfe in Österreich seit dem 01.01.2022 liberalisiert- die Relevanz für deutsche Chefärzte
CB Chefärztebrief 2022, Heft 12, 11

38. „Kopftuchverbot für Beschäftigte in Krankenhäusern- in diesen Fällen ist es rechtmäßig
CB Chefärztebrief 2023, Heft 1, 11

39. „96 Stunden ans Bett gefesselt, aber nicht durch Krankheit! Verfassungsbeschwerde erfolgreich
CB Chefärztebrief 2023, Heft 3

40. „Arbeiten im Nachbarland? Ärztliches Disziplinarrecht in Österreich und Deutschland im Vergleich
CB Chefärztebrief 2023, Heft 5, 10

41. „Die Herstellung von unrichtigen Blanko-Impfpässen kann auch vor dem 24.11.2021 strafbar sein“
Die Polizei 2023, Heft 5, 180

42. „Zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche- Kritik am Münchener Missbrauchsgutachten von 2022“
Tectum Verlag 2023
(Buchveröffentlichung)

43. „Wie weit geht die ärztliche Schweigepflicht? Antworten auf Fragen an die CB-Redaktion
CB Chefärztebrief 2023, Heft 12

44. „Ärzte können sich auch bei einvernehmlichem Sexualkontakt mit Patienten strafbar machen
CB Chefärztebrief 2024, Heft 1

 

Urheber- und Medienrecht:

Die Abwehr von Abmahnungen wegen Fotoklau

Abmahnung wegen Fotos? Tipps vom Anwalt

Die Verletzung des Rechts am eigenen Bild ist strafbar

Medienstrafrecht – was haben Unternehmer zu beachten?

Wann besteht ein urheberrechtlicher Auskunftsanspruch?

Kann ein Künstler die Nutzung eines von ihm kolorierten Fotos verbieten?

Die Anwendung des § 80 UrhG zugunsten von Band-Mitgliedern eines Solo-Künstlers

Wann sind Verdachtsäußerungen im Wettbewerbsrecht zulässig?

Anwalt für strafbare Werbung nach § 16 UWG

Ist der Berater ein Handelsvertreter?

Strafrecht:

Fragen zur Beauftragung eines Anwalts im Strafrecht

Ärztliche Schweigepflicht: Muss ein Arzt bei der HIV-Infektion des Ehepartner schweigen?

Skript zum Betrug

Skript zum Computerbetrug

Skript zum Diebstahl

Skript zur Unterschlagung

Skript zum Raub

Öffentliches Recht:

Das Schutzgut der öffentlichen Ordnung in den Polizeigesetzen

Die Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten bei der Ausfertigung von Gesetzen

Skript zum Polizeirecht

Skript zum Verwaltungsrecht

Gesundheitsrecht – Grundlagen und aktuelle Probleme

Rechtsgeschichte:

Deutsche Rechtsgeschichte in aller Kürze

Rechtsgeschichte: Der Vergleich des Architektenschutzes der 1920er Jahre mit der heutigen Rechtslage

Zivilrecht:

Fragen zur Beauftragung eines Anwalts

Müssen Minderjährige beim Schwarzfahren auch das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen?

Der richtige Umgang mit dem Gerichtsvollzieher

Verbraucherrecht bei der Rufnummermitnahme

Unbezahlte Rechnung – FAQ vom Anwalt