Frauen können nicht wegen Filesharings von Pornofilmen abgemahnt werden: Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 21.02.2014, Az 206 C 590/13

Dr. Matthias Losert, LL.M.

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Frauen können nicht wegen Filesharings von Pornofilmen abgemahnt werden: Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 21.02.2014, Az 206 C 590/13

In diesem Fall handelte es sich um einen Abmahnung der Berlin Media Art JT e.K. Der Inhaber dieser Gesellschaft ist John Thompson. Dieser mahnte durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk eine Anschlussinhaberin wegen Filesharings ab. Die Anschlussinhaberin wurde von Rechtsanwalt Dr. Matthias Losert vertreten.

In dem Gerichtsverfahren wurde durch Rechtsanwalt Dr. Losert vorgetragen, dass die Anschlussinhaberin in einer WG mit zwei Männern zusammenwohnt. Das Gericht stellte hier fest, dass aufgrund der Tatsache, dass die Beklagte eine Frau ist, es nahe liegt, dass sie diese Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat. Es ist nach Ansicht des Amtsgerichts Charlottenburg zur Abweisung der Filesharing-Klage ausreichend, wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass allein ein Dritter das Filesharing des Pornofilms betrieben hat. So war es auch in diesem Fall.

Folglich kann die Kanzlei Schulenberg und Schenk nicht ihre Anwaltskosten für die Erstellung der Abmahnung ersetzt verlangen. Auch die Schadensersatzansprüche wegen Filesharings wurden vollumfänglich abgewiesen.

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 21.02.2014, Az 206 C 590/13