Die Abwehr von Abmahnungen wegen Fotoklau

Dr. Matthias Losert, LL.M.

Rechtsanwalt

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Bei der Abwehr von Abmahnungen wegen Fotoklau, wie die unberechtigte Verwendung von Bildern umgangssprachlich heißt, kann ich Sie gerne beraten. Oftmals ist es so, dass die Versender von Abmahnungen wegen Fotoklau nur daran interessiert sind, schnelles Geld zu machen.

Eine beliebte Methode ist die Abmahnung wegen eines fehlenden Urhebervermerks. Denn grundsätzlich hat der Fotograf das Recht, dass sein Name neben seinem Foto erscheint. Es ist auch möglich, auf dem Impressum einer Webseite unter der Rubrik „Bildnachweise“ den Namen des Urhebers zu vermerken. Leider vergessen dass jedoch viele Käufer der Nutzungsrechte eines Fotos, wenn sie das Foto auf einer einschlägigen Verkaufsplattform für Stockfotografie wie etwa Fotolia oder photocase verkaufen.

Hier besteht die anwaltliche Verteidigungsstrategie darin, der abmahnenden Kanzlei darzulegen, dass sie einen zu hohen Streitwert angesetzt haben. Denn bezüglich des Streitwerts, aus dem sich die Höhe der Anwaltsgebühren berechnet, existieren verschiedene Gerichtsurteile. Es liegt auf der Hand, dass sich die Abmahnkanzleien im Falle der unberechtigten Verwendung von Fotografien stets nur auf die Gerichtsurteile berufen, die ihre Einschätzung teilen.

Wenn die Abmahnung begründet ist, muss in jedem Falle eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Ich habe eine Muster-Unterlassungserklärung, die schon in einer Vielzahl von Abmahnungen von der Gegenseite akzeptiert worden sind. Es ist wichtig, bei der Abgabe der Unterlassungserklärung keinen Fehler zu  machen. Daher ist man gut beraten, mit der Abgabe der modifizierten Unterlassungerklärung eine spezialisierten Anwalt zu beauftragen.

Wenn die Abmahnkanzleien sehen, dass eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde und die Abmahnung wegen Fotoklau mit einem anwaltlichen Schreiben zurückgewiesen wurde, geben diese als meistens klein bei und verfolgen den Anspruch nicht weiter.