Ärztliche Schweigepflicht: Muss ein Arzt bei der HIV-Infektion des Ehepartner schweigen?

Dr. Matthias Losert, LL.M.

Rechtsanwalt

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In meiner Doktorarbeit beschäftige ich mich ausführlich mit der ärztlichen Schweigepflicht. Im Gespräch mit Medizinern und Juristen habe ich jedoch gemerkt, dass es erhebliche Unsicherheiten in der Beurteilung der ärztlichen Schweigepflicht gibt. Im Folgenden habe ich deshalb einen Fall dargestellt, der mit einem populären Rechtsirrtum aufräumen soll.

  • Praktischer Fall

Ein Arzt untersucht einen Patienten und stellt fest, dass er HIV-positiv ist. Der Patient möchte das auf keinen Fall seiner Ehefrau verraten und auch weiter mit ihr ungeschützten Geschlechtsverkehr haben. Versuche des Arztes, ihn wenigstens zu geschütztem Geschlechtsverkehr zu überreden, scheitern. Am nächsten Tag erscheint die Ehefrau des Patienten in der Praxis des Arztes, um sich wegen einer Erkältung behandeln zu lassen.

Darf der Arzt die Ehefrau über die HIV-Infektion ihres Ehemannes informieren?

  • Die Lösung des OLG Frankfurt am Main (NStZ 2001, 150)

Das OLG Frankfurt am Main hatte sich mit diesem Fall zu beschäftigen und kam zu dem Ergebnis, dass der Arzt berechtigt ist, die Ehefrau zu informieren. Denn hier liegt ein Fall des rechtfertigenden Notstandes nach § 34 StGB vor. Der rechtfertigende Notstand erlaubt die Verletzung eines Rechtsguts (hier der Bruch der Schweigepflicht) zum Schutz eines höherwertigen Rechtsguts (hier die Gesundheit der Ehefrau).

In dieser Abwägung wird zwar auch berücksichtigt, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die Verschwiegenheit der Ärzteschaft erschüttert werden könnte. Potentielle Patienten könnten aus Angst vor einer Offenbarung nicht alle ihre Krankheiten dem Arzt anvertrauen. Das hat dann zur Folge, dass diese Krankheiten unbehandelt bleiben und der Allgemeinheit wiederum ein erhöhtes Infektionsrisiko aufgebürdet wird.

Aber dieses Interesse der Allgemeinheit an der Verschwiegenheit der Ärzteschaft überwog nach Ansicht des OLG Frankfurt am Main nicht das Interesse der Ehefrau, von einer HIV-Infektion verschont zu bleiben.