Opferanwalt & Anwalt des Nebenklägers - Rechtsanwalt Dr. Losert

Anwalt Landgericht

Dr. Matthias Losert, LL.M.

Rechtsanwalt

Strausberger Platz 6
10243 Berlin

Fernruf: 030-250 121 25
Mobil: 0179-537 98 71
post@matthias-losert.de

Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang
Wenn Sie vor dem Landgericht verklagt werden, müssen Sie nach § 78 ZPO zwingend einen Anwalt beauftragen. Denn vor dem Landgericht können Sie sich, anders als beim Amtsgericht, nicht selbst vertreten. Auch wenn Sie jemanden vor dem Landgericht verklagen wollen, können Sie diese Klage nur über einen Anwalt erheben lassen. Sie benötigen sowohl für die Schriftsätze als auch dem Gerichtstermin einen Anwalt. Ohne anwaltliche Vertretung wird gegen Sie ein Versäumnisurteil ergehen, wenn der Kläger seinen Anspruch schlüssig vorträgt. Ihre Einwände werden nur beachtet, wenn diese durch einen Anwalt dem Gericht mitgeteilt werden.

Beauftragen Sie mich als einen vor dem Landgericht erfahrenen Anwalt
Gerne stehe ich Ihnen als Anwalt bei einem Prozess vor dem Landgericht zur Verfügung. Ich kann auch gerne für Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Ich habe schon viele Verfahren vor dem Landgericht geführt und kann Sie daher als kompetenter und zuverlässiger Anwalt vertreten.

Die Fristen des Landgerichts müssen unbedingt eingehalten werden
Wenn Sie eine Klage vor dem Landgericht zugestellt erhalten, müssen Sie binnen zwei Wochen durch einen Rechtsanwalt eine Verteidigungsanzeige versenden lassen.

Nach weiteren zwei Wochen müssen Sie durch einen Anwalt den Klageabweisungsantrag und die entsprechende Begründung einreichen. Diese Fristen müssen unbedingt eingehalten werden. Werden diese Fristen nicht eingehalten, ergeht gegen Sie ein Versäumnisurteil.

Wenn das Gericht das schriftliche Vorverfahren angeordnet hat, kann ein Urteil gegen Sie auch ohne mündliche Verhandlung ergehen. Daher sollten Sie bei der Zustellung einer Klage durch das Landgericht sofort einen Anwalt Ihres Vertrauens aufsuchen, um Ihre Einwände gegenüber dem Gericht mitteilen zu lassen.